Unsere AuftritteFinde hier Details zu unseren nächsten Auftritten


Martin Gerrits

Martin Gerrits

Martin Gerrits ist Vorstandsmitglied und Sänger in der Stimmgruppe Bariton (Bass1)
Freitag, 04 Oktober 2024 15:36

Kontaktaufnahme

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Mittwoch, 10 Juli 2024 18:36

Rückblick: EM Fan Zone am 9.7.24

EM Fan Zone

Die Philhomoniker eroberten die Fan Zone beim EM-Halbfinale in München

„Es gibt heutzutage mehr Unterstützung für schwule Fußballer als jemals zuvor. Fußball ist für alle da.“
--- Thomas Hitzlsperger, DFB-Botschafter für Vielfalt

Ein gepflegter Stil, farbenfrohe Outfits und ein starkes Gemeinschaftsgefühl sind nur drei von vielen Dingen, die die deutsche Nationalmannschaft mit den Philhomoniker verbinden.

Während der UEFA EURO 2024 stand Münchens schwuler Chor daher nicht im Abseits, sondern stimmte mit einem klangvollen Auftritt auf ein spannendes Halbfinale bei der UEFA EURO 2024 ein. Das Event fand in der pulsierenden Atmosphäre der Fan Zone im Olympiapark statt,

Mit ihrem Auftritt setzte der Chor nicht nur eine musikalische Note, sondern auch ein starkes Zeichen für Diversität im Fußball. Das eigens für dieses Event vorbereitete Repertoire umfasste bekannte Lieder, die jeden Fußballfan begeisterte, darunter Klassiker wie „You'll never walk alone“ und „Auf uns“.

Kompletter Auftritt


Die UMgeschminkte Wahrheit

Herzlich willkommen meine Damen und Herren!

Sie gehören zu den Auserwählten.
Hier und heute erfahren Sie als erste, was bald in aller Munde sein wird!
Brennende Fragen werden heute beantwortet: Woher kommt das berühmteste Lächeln der Welt? Wer brachte die Welt ins Rollen? Was steckt hinter dem Fall der Mauer? Und was zum Teufel haben die Philhomoniker mit all dem zu tun?
Meine Damen und Herren, nur bei uns erfahren Sie die „UMgeschminkte Wahrheit“!


Münchner Christkindlmarkt

Die Philhomoniker waren für einen Auftritt auf dem Rathausbalkon beim diesjährigen Münchner Christkindlmarkt dabei.


Freitag, 09 Dezember 2022 10:00

Rückblick: SCHÖNE BESCHERUNG 27.11.2022

SCHÖNE BESCHERUNG 2022

Die Philhomoniker waren Mitveranstalter von SCHÖNE BESCHERUNG, dem Adventskonzert von MONACCORD 2022 am ersten Advent 27.11.2022 in St. Lukas.

Die Philhomoniker präsentierten Ausschnitte aus dem nächsten Programm "Die UMgeschminkte Wahrheit":

Weitere Infos, Fotos und Videos gibs auf der MONACCORD-Webseite


Mittwoch, 19 Oktober 2022 10:00

Rückblick: MONACCORD Festival 2022

MONACCORD Festival 2022

Die Philhomoniker waren Mitveranstalter von MONACCORD 2022, dem 14. süddt. queeren Chorfestivals. Es wird alle zwei Jahre in einer anderen Stadt durchgeführt. Austragungsorte waren bereits Freiburg, Stuttgart, Frankfurt, Saarbrücken, Nürnberg, Mainz, Bern, Karlsruhe und München (zuletzt 2006).

Mit freundlicher Unterstützung durch das Kulturreferat der Landeshauptstadt München sind vom 16.-19. Juni 2022 insgesamt 21 Chöe und Ensembles auf Einladung der sieben Münchner Gastgebenden mit ca. 500 Sänger*innen nach München in die Alte Kongresshalle gekommen. Und es gab einiges zu erleben: an 4 Tagen gab es 3 Konzertabende, 2 Platzkonzerte in der Fußgängerzone und 1 Song-Contest.

Die Philhomoniker präsentierten Ausschnitte aus dem nächsten Programm "Die UMgeschminkte Wahrheit":

Weitere Infos, Fotos und Videos gibs auf der Festivalwebseite


Sonntag, 11 November 2018 23:41

Rückblick: Various Voices 2018

Various Voices 2018

Die Philhomoniker waren Mitveranstalter von Various Voices 2018, dem 14. Europäische LGBTI * Chorfestival, welches nach fünf Jahren Vorbereitung vom 9.-13. Mai 2018 in München stattfand.

So groß und vielfältig war Various Voices noch nie. Es traten kanpp 100 Chöre mit 2.700 Sängerinnen und Sängern aus 19 Ländern im Gasteig in München auf. Und sie sangen quer durch alle Genres, von Rock-, Pop- und Politsongs, über Musicalhits bis hin zu Volkslieder und Klassik.

"Servus in München" eröffnet das Chorfestival mit einem bayerischen Abend mit den Münchner Chören und Orchestern, Patrick Lindner, d’Schwuhplattler, Alpen Klezmer und Alphornbläsern. Unter anderem bringt TV-Moderatorin und Musikerin Traudi Siferlinger allen Gästen einen original Jodler bei.

Die Philhomoniker und Melodiva präsentieren zwei gemeinsame Songs: "All of me" von John Legend und "Don't stop me now" von Queen. Spule bitte zur Zeitmarke "2:00:00" vor

Mitschnitt der Eröffnungs-Gala beim Various Voices Festival 2018 am 9.5.2018 in der Philharmonie des Gasteiges München.

Sonntag, 11 November 2018 23:07

Unser Programm: "Best of Philhomusical"

Various Voices 2018

„Be our guest!“ Wer könnte widerstehen, wenn die Münchner Philhomoniker zu einem atemberaubenden Musikerlebnis laden? Als einer der gastgebenden Chöre geben sie für Various Voices so richtig Gas!

Ihr neues Programm – Best of Philhomusical – ist ein turbulenter, farbenfroher und vor allem stimmgewaltiger Ritt quer durch die fabelhafte Welt des Musicals. Mit Schirm, Charme und einem Löffelchen voll Selbstironie interpretiert, intoniert und parodiert Münchens Schwuler Chor Nummer 1 die schönsten Songs seit Richard Rodgers und Leonard Bernstein.

Warum immer nur Maria anschwärmen oder ein Edelweiß besingen? Sami Hammi begeistert mit einem Arrangement, bei dem kein Auge trocken bleibt und am Piano legt Frank Stelze eine Performance hin, dass die Tasten glühen. Rachael Isaac lässt die Philhomoniker als Choreographin nach ihrer Pfeife tanzen.

Natürlich unverzichtbar: Die Frau mit der Stimmgabel, Chorleiterin Marja Giesen, die für das Programm wirklich alles aus ihren Jungs rausgeholt hat.

Ein Muss für Musical-Fans und ein Programm, vor dem sogar Judy Garland und Julie Andrews den Hut ziehen würden!

Mitschnitt unseres Programms "Best of Philhomusical" beim Various Voices Festival 2018 am 11.5.2018 im Kleinen Konzertsaal des Gasteiges München.

Mittwoch, 19 April 2017 11:49

Vision

Vision

Stand 1. Februar 2016

INHALT

Wir sind ein schwuler Chor und wollen das nach außen zeigen. Unsere Aktivitäten nutzen wir auch als Transportmittel für gesellschaftliche, politische und schwule Themen in die Öffentlichkeit. Professionalität und Spaß stehen gleichberechtigt nebeneinander. Jeder Sänger wird nach seinen individuellen Möglichkeiten gefördert und integriert.

MUSIK

Wir sind vielseitig und füllen die ganze musikalische Bandbreite aus, auch mit eigenen Kompositionen und Arrangements. Uns sind Lieder wichtig, die das Publikum ansprechen. Sie sind dabei anspruchsvoll, haben Herz und Gefühl, sind mal witzig und unterhaltsam, können aber auch nachdenklich stimmen. Wir favorisieren ein ausgewogenes Repertoire aus A-cappella-Gesang und Gesang mit Klavier- oder Instrumentalbegleitung.

INSZENIERUNG

Wir verknüpfen unsere Songs mit anspruchsvollen Inszenierungen. Wir bedienen uns dabei unterschiedlicher dramaturgischer, zum Beispiel kabarettistischer bzw. revuehafter Stilmittel. Das Programm lässt ein zusammenhängendes Thema erkennen. Wir arbeiten mit Kostümen und Requisiten. Musik, Text und Schauspiel bilden bei uns eine Einheit; dabei soll die gesangliche Qualität im Vordergrund stehen. Im Programm gibt es je nach Erfordernis auch Solostellen für Personen oder Gruppen (Gesangsparts oder Schauspiel).

TEXTE

Wichtig sind uns auf das Thema des Programms zugeschnittene Texte. Diese schreiben wir oft selbst, vorzugsweise auf Deutsch.
Mittwoch, 19 April 2017 10:49

Satzung

Satzung

Stand 2. Oktober 1993

A. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Philhomoniker – Schwuler Chor München“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der Name den Zusatz „e. V.“
  2. Er hat seinen Sitz in München.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke durch Pflege, Förderung und Ausbreitung des Chorgesanges und die Wahrung musikalischer kultureller Ziele zur Stärkung der Gemeinschaft zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsschichten und -gruppen im In- und Ausland. Hierzu sollen das gemeinsame Musizieren der Mitglieder, die öffentlichen Konzerte – durch die Vorurteile gegen Homosexuelle bei anderen Bevölkerungsgruppen abgebaut werden – und durch Kontakte zu anderen Chören dienen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Beschlüsse über Änderung des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins oder über die Verwendung des Vereinsvermögens nach seiner Auflösung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Finanzamtes.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen der „Münchner AIDS-Hilfe e. V.“ zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  6. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder, die an Chorproben sowie öffentlichen Auftritten zu einem – von der MV zu bestimmenden – Mindestanteil teilgenommen haben. Passive Mitglieder sind andere Mitglieder, die die Ziele und auch den Zweck des Vereins fördern und unterstützten.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Gegen Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist Widerspruch an die MV möglich. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzulegen. Die MV entscheidet mit einfacher Mehrheit endgültig über den Aufnahmeantrag.
  4. Auf Beschluss der MV kann einer Person die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden; sie beginnt mit der Annahme der Ehrenmitgliedschaft durch die geehrte Person.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod bzw. Erlöschung der juristischen Person, durch Austritt oder durch Ausschluss.
  6. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er wird mit dem Zugang der Austrittserklärung beim Vorstand wirksam, eine Rückzahlung bereits für die Zukunft geleisteter Beiträge findet nicht statt.
  7. Der Vorstand kann ein Mitglied, das gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat oder trotz zweimaliger Mahnung mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist, durch Mehrheitsbeschluss aus dem Verein ausschließen. Gegen den Ausschluss stehen dem Ausgeschlossenen die in § 3, Abs. 3 bestimmten Rechte zu. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
  8. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der MV Anträge zu stellen. In der MV genießen nur aktive Mitglieder das volle Stimmrecht. Auf Antrag kann jedoch die MV den passiven Mitgliedern sowie den Ehrenmitgliedern Stimmrecht zu einzelnen Punkten oder für die gesamte MV einräumen. Dieser Beschluss muss mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen getroffen werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, Ehrenmitglieder genießen Beitragsfreiheit.
  2. Die Höhe des Beitrages und seine Fälligkeit wird durch MV festgesetzt.
  3. Über Beitragsermäßigung, Stundung des Beitrages und Beitragsfreiheit entscheidet der Vorstand.

B. ORGANE DES VEREINS

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a)    die Mitgliederversammlung
b)    der Vorstand

§ 6 Die Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Der Vorstand ist an ihre Beschlüsse gebunden.
  2. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche MV statt. Sie ist nicht öffentlich. Die MV kann Gäste zulassen.
  3. Außer den im § 36 BGB geregelten Fällen beruft der Vorstand eine außerordentliche MV unter Angabe von Gründen unverzüglich ein, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich vom Vorstand verlangt.
  4. Der Vorstand beruft die MV schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Termin der MV ein. Anträge, die eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen dem Einladungsschreiben beigefügt werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tage. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Vorstand bekannt gewordene Anschrift gesandt worden ist.
  5. Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes aktive Mitglied, das erschienen ist und mit seinem Beitrag nicht länger als drei Monate im Rückstand ist, bzw. dessen Beiträge gestundet worden sind, hat eine Stimme. Kann ein Mitglied nicht an der MV teilnehmen, so kann es seine Stimme schriftlich einem anderen Mitglied übertragen. Ein Mitglied kann jedoch höchstens eine Stimme auf sich übertragen lassen. Die schriftliche Stimmübertragung ist dem Versammlungsleiter zu Beginn der MV zur Kenntnis zu geben.
  6. Der Versammlungsleiter überprüft, welche Mitglieder aktiven Status haben.
  7. Die MV kann die Tagesordnung zu Beginn der MV ändern oder ergänzen. Von der MV eingebrachte Anträge auf Änderung der Satzung, auf Ablösung des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsperiode oder auf Auflösung des Vereins können erst auf der nächstfolgenden MV behandelt werden, auf deren Tagesordnung sie vom Vorstand zu nennen sind.
  8. Aufgabe der MV
    a)    Wahl des Versammlungsleiters für die MV,
    b)    Wahl eines Protokollführers für die MV,
    c)    Abstimmung über Zulassung von Gästen,
    d)    Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung der MV,
    e)    Entgegennahme von Jahresbericht und Jahresabrechnung des
           Vorstandes,
    f)    Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer,
    g)    Entlastung des Vorstandes,
    h)    Wahl des Vorstandes,
    i)    Wahl der Kassenprüfer,
    j)    Aufstellung von Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes,
    k)    Festsetzung des Mitgliedsbeitrages bezüglich Höhe und Fälligkeit,
    l)    Einrichtung und Abschaffung von Vereinsämtern und Wahl der
          Amtsinhaber,
    m)    Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins,
    n)    Beschlussfassung über den Widerspruch gegen die Nichtaufnahme
           oder den Ausschluss von Mitgliedern,
    o)    Beschlussfassung darüber, wem eine Ehrenmitgliedschaft
           angetragen werden soll.
  9. Die MV beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Abstimmungen sind offen, es sei denn, die MV beschließt in offener Abstimmung mit mindestens einem Viertel der in der MV abgegebenen Stimmen geheime Abstimmung. Die Wahl des Vorstandes ist grundsätzlich geheim. Die Vorstandsmitglieder werden einzeln mit absoluter Mehrheit gewählt.
  10. Satzungsänderungen, Anträge auf Ablösung des Vorstandes vor dem Ablauf seiner Amtsperiode sowie der Beschluss über die Auflösung des Vereins können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der in der MV abgegebenen Stimmen gefasst werden, im übrigen gilt Abs. 9.
  11. Die Beschlüsse der MV sind zu protokollieren und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den Mitgliedern zugänglich zu machen.

§ 7 Der Vorstand (VS)

  1. Die Vorstandsmitglieder werden von der MV mit absoluter Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der VS bleibt im Amt, bis ein neuer VS gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, so kann sich der verbliebene Vorstand um ein neues Mitglied ergänzen, welches bis zur turnusgemäßen Neuwahl des gesamten Vorstandes dem Vorstand angehört. Dies gilt nicht bei Abs. 6. Innerhalb einer Amtsperiode darf sich der Vorstand nur einmal ergänzen.
  2. Der VS besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern, jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein im Sinne von § 26 BGB.
  3. Der VS führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Hierzu kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben.
  4. Der VS fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder erschienen sind.
  5. Die Beschlüsse der VS sind zu protokollieren und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Die Mitglieder haben das recht auf Einsicht der Protokolle. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären.
  6. Der VS oder ein Vorstandsmitglied können während ihrer Amtszeit auf einer MV mit mindestens zwei Dritteln der gültigen Stimmen durch Wahl eines neuen VS oder eines neuen Vorstandsmitglieds abgelöst werden.

C. SONSTIGES

§ 8 Kassenprüfer

  1. Die MV wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
  2. Die Kassenprüfer haben das Recht der jederzeitigen Prüfung von Kasse und Büchern des Vereins. Sie erstatten der MV ihren Kassenprüfungsbericht.

§ 9 Weitere Vereinsämter

  1. Durch Beschluss gem. § 6 Abs. 8 Buchstabe l) können weitere Vereinsämter geschaffen werden.
  2. Die Inhaber dieser Ämter sind den Vereinsorganen zur Rechenschaft verpflichtet.
  3. Diese Amtsinhaber werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Amtsinhaber gewählt ist oder das Vereinsamt abgeschafft wird.
  4. Während der Amtszeit können die Amtsinhaber mit zwei Dritteln der gültigen Stimmen von der MV durch Wahl eines neuen Amtsinhabers abgelöst werden, kann das Amt mit zwei Dritteln der gültigen Stimmen von der MV abgeschafft werden.

Schlussbemerkung

Vorstehende Satzung wurde am 25.07.1993 in 80257 Icking von der Gründungsversammlung beschlossen. Hierfür zeichnen die Gründungsmitglieder:

Siegfried Bühler, Helmut Hartl, Klaus Kalchschmid, Volker Klein, Kurt Knoblauch, Philipp Kreißelmeier, Adolf Kretschmer, Volker Kurze, Günther Launspach, Christian Liebetanz, Franz Meuser, Franz Schätz, Helmut Splinter, Peter Szczeponik, Norbert Wiesmann, Günter Wutz.
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